RECHTLICHE HINWEISE
Allgemeine Rahmenbedingungen für DJ-Buchungen, Tontechnik-Vermietung (MFX) und Event-Kollaborationen.
1. Unverbindlichkeit von Anfragen
Über die Website gestellte Buchungsanfragen sind stets unverbindlich. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst nach schriftlicher Bestätigung (z. B. via E-Mail, Vertrag oder Buchungsvereinbarung) und gegenseitiger Einigung über Konditionen, Gagen und Zeiten zustande.
2. Miete & Bereitstellung von Eventtechnik (MFX)
Die in den OFF-ERS aufgeführten Mietpreise für Soundsysteme (P0M bis P7M) und Lichttechnik verstehen sich als Richtwerte pro Einsatztag. Individuelle Anfahrts-, Aufbau- und Betreuungskosten vor Ort werden im Angebot gesondert aufgeführt.
Der Mieter bzw. Veranstalter trägt Sorge für eine fachgerechte Stromversorgung, Witterungsschutz bei Open-Air-Events sowie den Schutz vor Diebstahl und Beschädigung während des Mietzeitraums.
3. Lautstärke & Gehörschutz
Bei Live-Auftritten und Club-Events können gesundheitsgefährdende Schalldruckpegel erreicht werden. Veranstalter sind verpflichtet, die gesetzlichen Richtwerte (z. B. DIN 15905-5) einzuhalten und bei Bedarf geeigneten Gehörschutz für Besucher bereitzustellen.